Honorar

Individuell wie unsere Beratungsleistung ist auch unsere Honorargestaltung.
Ob die Honorierung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), nach Stundensatz, in Form einer Pauschale, oder auf andere Weise erfolgt, ist Vereinbarungssache.

Kostentransparenz ist uns ein wichtiges Anliegen, sowohl bei der Festlegung der Mandats- und Honorarbedingungen als auch während der laufenden Bearbeitung Ihres Anliegens. Gerne übernehmen wir auch die Anschreiben an Ihre Rechtschutzversicherung.